Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Motorroller sowie Zubehör zwischen dem Vermieter (Chiemgau Motors, Dorfplatz 5 in 83365 Nußdorf) und seinen Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
(1) Inserate und Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrags durch beide Parteien zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der zum Zeitpunkt des Mietvertrags gültigen MwSt.
(2) Die Mietgebühr ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises übergeben.
4. Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung der Buchung durch den Mieter ist jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) möglich. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Erklärung beim Vermieter.
Im Falle einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende Bedingungen:
• bis 20 Tage vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung, bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig erstattet
• 19 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises werden fällig bzw. einbehalten
• weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtmietpreises werden fällig
Bei Nichterscheinen am vereinbarten Abholtag ohne vorherige Stornierung wird der volle Mietpreis berechnet.
Witterungsbedingte Regelung
Bei Stornierung wegen ungeeigneten Wetterverhältnissen (z. B. starkem Regen, Sturm oder vergleichbaren Bedingungen) ist der Vermieter berechtigt, nach eigenem Ermessen anstelle einer Durchführung der Buchung einen Gutschein über den bereits gezahlten Betrag auszustellen.
Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht in diesem Fall nicht.
Stornierung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, die Buchung aus wichtigen Gründen zu stornieren. Wichtige Gründe sind insbesondere:
• unvorhersehbare technische Defekte oder Ausfälle der Fahrzeuge
• höhere Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen)
• sonstige Umstände, die eine Durchführung der Vermietung unmöglich machen
Im Falle einer Stornierung durch den Vermieter werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. für Reise- oder Folgekosten), sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters vorliegt.
5. Übergabe und Rückgabe
(1) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am Geschäftssitz des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Zustand des Fahrzeugs wird zu Übergabe von beiden Parteien gemeinsam Aufgenommen und auf dem Mietvertrag festgehalten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter auf evtl. vorhandene Schäden hinzuweisen.
(3) Der Zustand des Fahrzeugs zur Rückgabe wird ebenso von beiden Vertragsparteien gemeinsam Aufgenommen und im Mietvertrag festgehalten. Der Vermieter ist verpflichtet den Mieter auf festgestellte Schäden hinzuweisen.
(4) Der Mieter ist verpflichtet das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am Standort des Vermieters im gleichen Zustand wie bei der Übergabe (sauber & getankt mit gleichem Tank-Füllstand wie bei Übergabe) sowie mit den vereinbarten KM zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe fällt eine Gebühr von 20 Euro pro angefangene Stunde an. Sollte das Fahrzeug nicht mit gleichem Tankfüllstand wie zur Übergabe zurückgegeben werden wird eine pauschale Aufwandgebühr von 20 Euro fällig.
(5) Festgestellte Schäden: Wenn ein Schaden bei Rückgabe festgestellt wird, ist der Vermieter verpflichtet einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Der Mieter trägt bei jeglichen Schäden sowie Diebstahl die durch den Vermieter belegten Kosten bis zur Höhe einer Selbstbeteiligung von maximal 2.500 €. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Trunkenheit, Missachtung von Verkehrsregeln) oder Weitergabe an Unbefugte haftet der Mieter in voller Höhe für alle Schäden.
6. Helmpflicht und Nutzung der Helme und Schutzausrüstung
(1) Für die Nutzung des Rollers besteht gesetzliche Helmpflicht. Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Fahrt einen geeigneten Schutzhelm zu tragen.
(2) Serviceleistung des Vermieters: Der Vermieter stellt dem Mieter auf Wunsch leihweise einen Jet Helm zur Verfügung. Die Überlassung erfolgt als reine Serviceleistung; der Vermieter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Beschaffenheit, Passform oder Schutzwirkung des bereitgestellten Helms.
(3) Eigenverantwortung & Prüfung: Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrtantritt eigenständig zu prüfen, ob der zur Verfügung gestellte Helm die korrekte Größe aufweist, ordnungsgemäß sitzt und in seiner Ausführung den individuellen Sicherheitsbedürfnissen entspricht.
(4) Empfehlung von Schutzausrüstung: Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Jet Helme im Vergleich zu Integralhelmen einen geringeren Schutz bieten. Es wird dringend empfohlen, einen eigenen, passgenauen Integralhelm sowie zusätzliche zertifizierte Motorrad-Schutzkleidung (Handschuhe, Jacke, Protektoren) zu verwenden.
(5) Hygiene und Reinigung:
1. Die bereitgestellten Helme werden vom Vermieter in regelmäßigen Abständen oberflächlich gereinigt und desinfiziert. Eine Gewähr für absolute Keimfreiheit oder Allergiker freundliche Reinigung wird nicht übernommen.
2. Dem Mieter wird aus hygienischen Gründen die Nutzung einer eigenen Sturmhaube unter dem Leihhelm empfohlen.
3. Bei starker Verschmutzung des Helms durch den Mieter (z. B. Make-up-Reste, Sonnencreme-Flecken) behält sich der Vermieter die Erhebung einer Reinigungspauschale in Höhe von 10€ vor.
(6) Haftungsausschluss: Der Vermieter wird von jeglicher Haftung für Personen-, Sach- oder Gesundheitsschäden (einschließlich allergischer Reaktionen) freigestellt, die daraus resultieren, dass der Mieter keinen, einen unpassenden oder einen Leihhelm anstelle eigener Schutzausrüstung verwendet hat. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für Schäden, die bei Verwendung eines eigenen, passgenauen Helms oder umfassenderer Schutzausrüstung vermieden oder vermindert worden wären.
7. Mitnahme von Kindern
Die Mitnahme von Kindern als Beifahrer auf den vermieteten Fahrzeugen ist grundsätzlich gestattet, erfolgt jedoch ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters bzw. Fahrers. Voraussetzung für die Mitnahme ist, dass das Kind mindestens 8 Jahre alt ist, die Fußrasten sicher erreichen kann und in der Lage ist, sich während der gesamten Fahrt selbstständig und sicher festzuhalten. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Vermieter stellt keine speziellen Kinderhelme sowie keine Kindersitze zur Verfügung. Der Mieter/Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, geeignete und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Schutzausrüstung bereitzustellen und auf deren ordnungsgemäße Nutzung zu achten.
Jegliche Haftung des Vermieters für Schäden im Zusammenhang mit der Mitnahme von Kindern ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8. Nachweispflicht, Fahrtüchtigkeit
(1) Originaldokumente: Der Mieter ist Verpflichtet bei Übergabe einen gültigen Original-Führerschein und Ausweis vorlegen (keine Kopien/Fotos).
(2) Ausschluss bei Fahruntüchtigkeit: Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, wenn der Mieter offensichtlich unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht oder körperlich nicht in der Lage scheint, den Roller sicher zu führen (die vereinbarte Mietgebühr wird in diesem Fall als Aufwandsentschädigung gewertet).
(3) Berechtigte Fahrer: Das Fahrzeug darf ausschließlich vom im Mietvertrag eingetragenen Mieter geführt werden. Eine Überlassung an Dritte (Untervermietung oder Leihe) ist untersagt.
9. Nutzungsbeschränkung
Verbotene Nutzung: Die Nutzung des Rollers ist untersagt für:
1. Fahrten abseits befestigter Straßen (Offroad) oder auf Rennstrecken.
2. Gewerbliche Zwecke (z. B. Kurierfahrten, Lieferdienste), sofern nicht vorab schriftlich vereinbart.
3. Die Beförderung von mehr als der zugelassenen Personenanzahl.
4. Fahrten außerhalb von Deutschland, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vor.
10. Pflichten bei Pannen, Schäden, Unfällen und Diebstahl und Selbstbeteiligung
(1) Unverzügliche Meldung: Jeder Schaden, Unfall, Brand, Diebstahl oder Wildschaden ist dem Vermieter unverzüglich telefonisch anzuzeigen.
(2) Polizeipflicht: Bei Unfällen mit Beteiligung Dritter, bei Diebstahl oder Vandalismus ist zwingend die zuständige Polizeidienststelle hinzuzuziehen und ein polizeiliches Aktenzeichen anzufordern.
(3) Anerkenntnisverbot: Dem Mieter ist es untersagt, ohne vorherige Abstimmung mit dem Vermieter ein Schuldanerkenntnis abzugeben oder Zahlungen an Dritte zu leisten.
(4) Reparaturen: Der Mieter ist nicht berechtigt, eigenmächtig Reparaturen am Fahrzeug durchzuführen oder in Auftrag zu geben.
11. Haftung für Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder)
Der Mieter haftet vollumfänglich für alle während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße, Parkverstöße oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten.
12. Kaution und Verrechnung
(1) Hinterlegung: Die Kaution dient als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
(2) Verrechnung: Der Vermieter ist berechtigt, bei Rückgabe offene Forderungen (z. B. Nachbetankung, Verspätungsgebühren, Bearbeitungsgebühren für Bußgelder oder kleinere Schäden) direkt mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Mietvertrags sowie dem Mietprozess erhoben werden (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten), werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kundenkommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist oder vorgeschrieben wird. Kunden haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten.
14. Widerruf und Schlussbestimmungen
(1) Der Vermieter nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht bei diesem Vertrag nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.